Kurz und knapp Denkmalimmobilien sind nicht nur ein Teil der Geschichte und schön anzusehen, Sie bieten auch noch erhebliche Steuervorteile. Immobilien die dem Denkmalschutz unterliegen oder sich in einem Sanierungsgebiet befinden bieten die Möglichkeit einer erhöhten steuerlichen Abschreibung. Für Kapitalanleger gilt, dass sie die Möglichkeit haben, innerhalb von 12 Jahren 100% ihrer Aufwendungen abzuschreiben – acht Jahre lang können jeweils 9% und vier Jahre lang jeweils 7% der nach dem Kauf der Immobilie anfallenden Sanierungskosten gemäß, §7h/i EStG, steuerlich geltend gemacht werden. Auch Eigennutzer profitieren von erheblichen Steuervorteilen. Sie haben die Möglichkeit über 10 Jahre jeweils 9% ihres Sanierungsaufwandes geltend zu machen – das sind also 90% des gesamten Sanierungsaufwandes die gemäß §10f EStG abgeschrieben werden können.
Bei einer denkmalgeschützten oder im Sanierungsgebiet gelegenen Immobilie besteht der Kaufpreis aus mindestens drei Teilen – hierzu zählen: der Grundstücksanteil, die Altbausubstanz und der Modernisierungsanteil. Eventuell kommt noch ein Stellplatz hinzu. Gemäß des Einkommensteuergesetzes ist der Grundstücksanteil nicht abschreibbar, da hier keine Abnutzung stattfindet. Die Abschreibungsmöglichkeiten für die Altbausubstanz orientieren sich an dem ursprünglichen Fertigstellungsdatum.
Vier Augen sehen mehr als zwei. Das gilt erst recht, wenn man sich dabei ein besonders geschultes Augenpaar ins Boot holt. Gern vermitteln wir Ihnen Bausachverständige, die die Bau- und Sanierungsmaßnahmen an Ihrer Immobilie unter die Lupe nehmen und konstruktiv begleiten.
Eine Anlageimmobilie muss zum Investor passen. Jeder Mensch ist anders. Daher nehmen wir uns viel Zeit, Sie und Ihre Ziele kennenzulernen. So schaffen wir gemeinsam mit Ihnen die Basis für den nachhaltigen Erfolg Ihrer Immobilieninvestition.
Ihre Wünsche und Absichten stehen für uns stets an erster Stelle. Anhand Ihrer Vorgaben und Voraussetzungen schlagen wir Ihnen die am besten geeigneten Objekte vor.
Sich vor Ort ein Bild zu machen, ist vor dem Erwerb einer Immobilie ein Muss. Wir begleiten Sie fachkundig bei der Besichtigung von Objekten. Sie erfahren dabei nicht nur wichtige Objektdetails, sondern erhalten natürlich auch umfassende Informationen zu Standort und Umgebung der Immobilie.
Vier Augen sehen mehr als zwei. Das gilt erst recht, wenn man sich dabei ein besonders geschultes Augenpaar ins Boot holt. Gern vermitteln wir Ihnen Bausachverständige, die die Bau- und Sanierungsmaßnahmen an Ihrer Immobilie unter die Lupe nehmen und konstruktiv begleiten.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch bei der Übergabe Ihres Objekts mit Rat und Tat zur Seite. Auf Wunsch unterstützen wir Sie auch danach bei Fragen zu Eigentümerversammlungen und anderen Anliegen rund um Ihre Immobilie.
Kaufvertrag, Teilungserklärung, Grundschuldbestellung, Verwaltervertrag – der Erwerb einer Immobilie ist meist mit umfangreichen Vertragswerken verbunden. Nicht jeder ist damit vertraut, schließlich erwirbt man eine Immobilie nicht alle Tage. Wir legen Ihnen Inhalte und Begrifflichkeiten der einzelnen Dokumente klar und verständlich dar. So wissen Sie immer, um was es geht.
Die Zahlung des Kaufpreises erfolgt bei Objekten, an denen Bau- und Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden, erfolgt oftmals in mehreren Raten. Die einzelnen Teilbeträge werden in der Regel gemäß des Baufortschritts in Rechnung gestellt. Gerne sind wir Ihnen dabei behilflich, die fälligen Zahlungen im Blick zu behalten.
Sind im Rahmen Ihres Immobilienengagements spezielle rechtliche oder steuerliche Lösungen gefordert, stellen wir Ihnen gerne den Kontakt zu hochqualifizierten Anwälten und Beratern aus unserem breitgefächerten Netzwerk her.
Sollten Sie Ihre Immobilie einmal veräußern wollen, unterstützen wir Sie gerne dabei, einen geeigneten Makler oder Käufer zu finden.
In Deutschland wird die Sanierung von Denkmalimmobilien vor allem durch zinsgünstige Kredite der KfW, staatliche Zuschüsse des BAFA und erhebliche steuerliche Vergünstigungen gefördert. Da Denkmale oft nicht die strengen Standard-Energiestandards erreichen können, gibt es hierfür erleichterte Bedingungen.
Wenn Sie keine Komplettsanierung planen, sondern nur Einzelmaßnahmen (z. B. neue Fenster oder eine Heizung), ist das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) zuständig:
Die steuerliche Komponente ist oft der größte finanzielle Hebel bei Denkmalimmobilien (§ 7i und § 10f EStG):
Warte nicht darauf in Immobilien zu investieren, investiere in Immobilien und warte! T. Harve Eker
Seit vielen Jahren sind wir in der Vermarktung des klassischen Bauträgergeschäfts tätig. Unsere Standorte sind Halle/Saale, Leipzig und Chemnitz, wobei auf letzterem unser Schwerpunkt liegt. Durch die Vielzahl, der in den vergangenen Jahren verkauften Projekte, ist unsere Kompetenz in der Vermarktung denkmalgeschützter Objekte sehr ausgeprägt. Des Weiteren verfügen wir über Know-How im Neubau, wobei der Schwerpunkt jedoch auf Kapitalanlegern mit steuermotivierter Zielen im Bereich Denkmal liegt.
Im Bereich des Bauträgergeschäftes übernehmen die Bauträger sämtliche Tätigkeiten, angefangen bei der Akquise bis hin zur Verwaltung der fertiggestellten Projekte. Auch die eigens eingegliederte Bauabteilung, die Abteilung der Projektentwicklung ebenso aber auch der Vertrieb sowie das eigene Gebäudemanagement inklusive Hausverwaltung gehören hierbei zu unseren Kernkompetenzen. Dadurch haben sich die Unternehmens mittlerweile ein sehr breit gefächertes Immobilienfachwissen angesammelt, mit dem wir den kompletten Lebenszyklus einer Immobilie abdecken können.
Bitte prüfen Sie für sich die Möglichkeit bezogen auf Ihr z.Vst.E. – eine 100% Finanzierung darzustellen ist ebenfalls möglich. Wir haben ein System entwickelt in dem wir alle relevanten Bausteine von der individuellen Musterberechnung über die Besichtigung vor Ort und einem Finanzierungspartner – alle Abwicklungsrelevanten Vorgänge mit Ihnen zu koordinieren. Der Bauträger verwaltet und vermietet das Objekt vor Ort. Fordern Sie uns……
Es gibt viele Gründe für eine Investition in eine Immobilie. Der wichtigste Grund ist ohne Zweifel Ihre Zukunft. Grundlegend ist die Idee, ein hohes Maß an Lebensfreude mit modernem Wohnen in Denkmal Bauwerken zu realisieren.
Für Gebäude die nach dem 31. Dezember 1924 fertig gestellt wurden, gilt gemäß §7 Abs. 4 EStG der jährliche Abschreibungssatz von 2% der Anschaffungskosten. Bei Objekten, die vor dem 1. Januar 1925 fertiggestellt wurden, können jährlich 2,5 % der Anschaffungskosten abgeschrieben werden. Für den Modernisierungsanteil gilt: Ab dem Jahr der Fertigstellung haben Kapitalanleger gemäß §7h, 7i EStG die Möglichkeit, 8 Jahre lang 9% und 4 Jahre lang 7% der Modernisierung-/ Instandsetzungskosten abzuschreiben. Aufgrund dessen stellt der Modernisierungsanteil die attraktivste Position dar. Der §10f EStG gilt für Eigennutzer. Dieser beinhaltet, dass Eigennutzer, ebenfalls erstmalig im Jahr der Fertigstellung, 10 Jahre lang 8% der Modernisierungs-/ Instandsetzungskosten abschreiben können.
Steuervorteile durch Denkmalabschreibung Als Käufer einer Denkmalimmobilie – unabhängig ob zur Eigennutzung oder als Kapitalanlage – profitieren Sie gemäß des Einkommenssteuergesetzes (EStG) von enormen Steuervorteilen. Die exakte Höhe der steuerlichen Vorteile, wird durch denjenigen Anteil des Kaufpreises der Immobilie errechnet, der für Sanierungsarbeiten anfällt
Für die Denkmalabschreibung gelten die im Einkommenssteuergesetz der Bundesrepublik Deutschland geregelten DENKMALSCHUTZ-IMMOBILIEN IM SANIERUNGSGEBIET Gesetzesgrundlagen. Die Höhe und die Dauer der möglichen Abschreibung für Kapitalanleger sind in den §7h-i und im §10f diejenigen für Eigennutzer festgeschrieben.
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